Informationen des Sängerkreises zur Corona-Krise

Liebe Sängerinnen und Sänger,
nachfolgend unsere Informationen zum Thema SARS-CoV-2 (landläufig als "Corona" bezeichnet). Stand: 20.03.2022.
Sollten sich Informationen widersprechen, so gilt: "Ober sticht unter". Die Corona-Informationen des Landes Hessen - also der erste und nachfolgende Link - ist hierbei maßgeblich.

Es handelt sich bei den Regelungen um minimalste Schutzempfehlungen. Es steht euch frei, strengere Auflagen zu beschließen, wenn diese wohlbegründet sind. Grundsätzlich hat jedes (aktive) Vereinsmitglied das Recht, an den Chorproben teilzunehmen. Wenn also jemand nicht geimpft ist, aber 3G für den Probenbetrieb durch die behördlichen Regelungen zulässig wäre, könnte es zu einer juristisch heiklen Situation kommen.

 

 

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